Navigation überspringen Sitemap anzeigen

Rechtsanwalt für Schadenersatz und Gewährleistung in Wien

Durchsetzung Ihrer Ansprüche bei Mängeln, Schäden und Vertragsverletzungen

Als erfahrener Rechtsanwalt für Schadenersatz und Gewährleistung vertrete ich Sie bei der Geltendmachung Ihrer Ansprüche – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Ob Baumängel, mangelhafte Werkleistungen oder Schäden durch fehlerhafte Vertragserfüllung: Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte rechtlich fundiert und wirtschaftlich sinnvoll durchzusetzen. In meiner Kanzlei in Wien berate ich Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Schadenersatz- und Gewährleistungsangelegenheiten – kompetent, strukturiert und mit einem praxisnahen Blick auf den konkreten Schadensfall.

So finden Sie meine Kanzlei +43 1 526 17 18 17

Meine Leistungen im Bereich Schadenersatz und Gewährleistung

Ich vertrete Ihre Interessen in allen rechtlichen Fragen rund um Vertragsverletzungen, Mängelansprüche und Haftungsfälle. Zu meinen Kernleistungen zählen:

  • rechtliche Prüfung von Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüchen
  • Durchsetzung von Ansprüchen wegen Baumängeln oder fehlerhafter Werkleistungen
  • vertragsrechtliche Beratung und Geltendmachung bei Leistungsstörungen
  • strategische Fristensicherung und Schadenserhebung
  • außergerichtliche Verhandlungen mit Vertragspartnern und Versicherungen
  • gerichtliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Zivilgerichten
  • Begleitung bei der Einbindung von Sachverständigen

Dabei berücksichtige ich nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die wirtschaftliche Tragweite und Ihre konkreten Zielsetzungen.

Kanzlei mit ovalem Holztisch, mehreren schwarzen Stühlen, großen Pflanzen vor Fenstern, einem Kronleuchter und einem Bücherregal mit Aktenordnern und Büchern

Typische Schadensfälle in der Praxis

Die meisten Mandanten wenden sich mit folgenden Problemstellungen an meine Kanzlei:

  • Baumängel und fehlerhafte Bauausführung
  • Verzögerungsschäden und Terminüberschreitungen bei Bauprojekten
  • Folgeschäden durch mangelhafte Handwerksleistungen
  • Gewährleistungsansprüche bei Kaufverträgen (z. B. bei Immobilien oder Ausstattung)
  • Haftungsfragen gegenüber Professionisten wie Baufirmen, Architekten oder Planern

Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf bau- und immobilienbezogenen Schadensfällen, bei denen neben technischen Fragen auch rechtlich komplexe Vertragsverhältnisse geklärt werden müssen.

Erfahren Sie mehr über mich

Rasche und durchsetzungsstarke Anspruchsverfolgung

Ich begleite:

  • Privatpersonen beim Kauf oder Verkauf von Eigentumswohnungen, Häusern oder Grundstücken
  • Klein- und Mittelunternehmen (KMU) sowie Investoren beim Erwerb, der Vermietung und Verwertung gewerblich genutzter Objekte oder Zinshäuser

Unabhängig vom Immobilientyp orientiert sich meine Beratung stets an den konkreten rechtlichen Fragestellungen und wirtschaftlichen Zielen.

Juristische Klarheit bei wirtschaftlich relevanten Schäden

Schadenersatz- und Gewährleistungsfälle sind häufig mit hohem wirtschaftlichem Risiko verbunden. Ich unterstütze Sie mit:

  • schneller Reaktionsfähigkeit in dringenden Fällen
  • persönlicher Betreuung
  • klarer Kommunikation über Risiken, Chancen und Abläufe
  • umfassender rechtlicher Begleitung vom ersten Schritt bis zur finalen Durchsetzung

Sie stehen nicht allein da – ich setze Ihre Ansprüche konsequent durch.

Diese Unterlagen sind für die Ersteinschätzung hilfreich

Für eine strukturierte Prüfung benötige ich idealerweise:

  • Verträge (z. B. Bau-, Werk- oder Kaufverträge)
  • Fotos oder Dokumentationen der Mängel oder Schäden
  • Schriftverkehr mit Professionisten oder Gegenseiten
  • allfällige Gutachten oder Kostenvoranschläge
  • Rechnungen und Zahlungsnachweise

Sollten Unterlagen fehlen, unterstütze ich Sie gerne bei der Strukturierung und Vervollständigung.

Muster mit Dreiecken auf hellem Hintergrund

Häufig gestellte Fragen zum Thema Schadenersatz und Gewährleistung (FAQ)

Was ist der Unterschied zwischen Gewährleistung und Schadenersatz?

Die Gewährleistung betrifft Mängel an einer Leistung, die bereits bei der Übergabe vorhanden waren. Schadenersatz hingegen setzt ein Verschulden voraus und deckt auch Folgeschäden ab – z. B. durch mangelhafte Werkleistungen oder Vertragsverletzungen.

Was tun bei Baumängeln?

Mängel sollten umgehend dokumentiert werden (Fotos, Gutachten), und der ausführenden Firma ist eine Frist zur Mängelbehebung zu setzen. Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte zu sichern und die nächsten Schritte rechtlich korrekt umzusetzen.

Muss ich immer klagen, um zu meinem Recht zu kommen?

Nein, viele Fälle können außergerichtlich geregelt werden. Ich prüfe die Erfolgsaussichten und empfehle die passende Vorgehensweise. Ist ein Gerichtsverfahren erforderlich, vertrete ich Sie konsequent vor den zuständigen Zivilgerichten.

Übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten?

In vielen Fällen ja – insbesondere bei Gewährleistungs- oder Schadenersatzklagen. Ich kläre für Sie, ob und in welchem Umfang Ihre Versicherung einspringt, und unterstütze bei der Deckungsanfrage.

Sie möchten Mängel oder Schäden rechtlich klären lassen? Ich unterstütze Sie bei der außergerichtlichen und gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche – kompetent, persönlich und konsequent. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch!