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Rechtsanwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge in Wien

Individuelle Vorsorge und persönliche Begleitung

Als erfahrener Rechtsanwalt für Erbrecht und Vermögensnachfolge unterstütze ich Sie bei der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Nachlassplanung und vertrete Ihre Interessen in sämtlichen erbrechtlichen Verfahren. Ob Testament, Pflichtteil, Verlassenschaft oder Vermögensübergabe zu Lebzeiten – ich begleite Sie mit juristischer Präzision und menschlichem Feingefühl durch sensible Fragestellungen. In meiner Rechtsanwaltskanzlei in Wien stehe ich Ihnen mit einer persönlichen Beratung zur Seite.

So finden Sie meine Kanzlei +43 1 526 17 18 17

Meine Leistungen im Erbrecht und in der Vermögensnachfolge

Ich berate und vertrete Sie in allen Bereichen des Erbrechts sowie bei der rechtlichen Vorsorge und Nachfolgeplanung. Zu meinen Leistungen zählen:

  • Errichtung und rechtliche Prüfung von letztwilligen Verfügungen (z. B. Testamente, Erbverträge oder Vermächtnisse)
  • Gestaltung und Umsetzung einer geordneten Nachlass- und Vermögensnachfolge
  • Beratung zu Pflichtteilsansprüchen und deren Durchsetzung
  • Vertretung im Verlassenschaftsverfahren und bei Streitigkeiten im Verfahren über das Erbrecht
  • Erstellung von Verzichtserklärungen, Erbteilungsübereinkommen oder Schenkungsverträgen zu Lebzeiten
  • rechtliche Begleitung bei generationenübergreifenden Nachfolgekonzepten (Familienvermögen, Immobilien, Unternehmen)
  • Beratung zu steuerrechtlichen Aspekten in Zusammenarbeit mit Steuerberatern

Die Gestaltung Ihrer letztwilligen Verfügung oder Ihrer Vorsorgeregelung erfolgt stets individuell – abgestimmt auf Ihre familiären und wirtschaftlichen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen.

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Kanzlei mit ovalem Holztisch, mehreren schwarzen Stühlen, großen Pflanzen vor Fenstern, einem Kronleuchter und einem Bücherregal mit Aktenordnern und Büchern

Vorsorgen heißt: Klarheit schaffen

Viele Menschen wünschen sich, dass ihr Vermögen nach ihrem Ableben geordnet weitergegeben wird – ohne Streit, Unsicherheit oder gerichtliche Auseinandersetzungen. Ich helfe Ihnen dabei, diesen Wunsch Wirklichkeit werden zu lassen.

Ob Sie sich für ein Testament, eine Erbverzichtslösung oder eine Übergabe zu Lebzeiten entscheiden: Ich erläutere Ihnen transparent die Möglichkeiten und Risiken und begleite Sie bei jedem Schritt. In meiner Beratung beantworte ich unter anderem folgende Fragen:

  • Wie kann ich mein Vermögen rechtssicher vererben?
  • Wie sichere ich meinen Ehepartner oder Lebensgefährten ab?
  • Was bedeutet der Pflichtteil und wie lässt er sich gestalten?
  • Kann ich jemanden enterben?
  • Welche Voraussetzungen gelten für ein gültiges Testament?
  • Wie kann ich Streit zwischen den Erben verhindern?
Erfahren Sie mehr über mich

Erbrechtliche Beratung in emotional belastenden Situationen

Nicht alle Erbfälle verlaufen konfliktfrei. Wenn Streitigkeiten entstehen – etwa über Pflichtteilsansprüche, testamentarische Verfügungen oder die Verlassenschaftsabwicklung – vertrete ich Ihre Interessen entschieden, aber mit dem Ziel, tragfähige Lösungen zu finden.

Ich übernehme die anwaltliche Vertretung:

  • im gerichtlichen Verlassenschaftsverfahren
  • bei Auseinandersetzungen zwischen Erben
  • bei der Durchsetzung oder Abwehr von Pflichtteilsansprüchen
  • bei der Überprüfung und Anfechtung von Testamenten

Auch in konfliktbelasteten Situationen bleibt die Beratung klar, sachlich und lösungsorientiert.

Persönliche Nachfolgeregelungen – generationenübergreifend gedacht

Gerade bei Familienvermögen, Immobilienbesitz oder Unternehmensbeteiligungen ist es wichtig, Vermögenswerte strategisch über Generationen hinweg zu übertragen. Ich entwickle gemeinsam mit Ihnen eine rechtlich tragfähige Nachfolgelösung, die familiäre Konstellationen berücksichtigt und Konflikte vermeidet. Dabei arbeiten wir auf Wunsch mit Notaren, Steuerberatern oder Finanzexperten zusammen, um auch formale und steuerrechtliche Aspekte optimal zu gestalten.

Langfristige Begleitung und regelmäßige Anpassung

Einmal getroffene Regelungen sollten regelmäßig überprüft werden – zum Beispiel bei Heirat, Scheidung, Geburt, Vermögensveränderungen oder neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen. Ich begleite Sie gerne langfristig und sorge dafür, dass Ihre Regelungen aktuell und durchsetzbar bleiben.

Individuelle Rechtsberatung mit Weitblick

In meiner Kanzlei erhalten Sie keine Standardantworten, sondern maßgeschneiderte juristische Lösungen. Die direkte Betreuung durch mich als Rechtsanwalt ermöglicht kurze Wege, eine konstante Kommunikation und größtmögliche Diskretion. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin – ich freue mich darauf, Sie bei Ihrer Vorsorgeplanung oder im Erbfall rechtlich zu begleiten.

Muster mit Dreiecken auf hellem Hintergrund

Häufig gestellte Fragen zum Thema Erbrecht und Vermögensnachfolge (FAQ)

Wann ist ein Testament sinnvoll?

Ein Testament ist immer dann sinnvoll, wenn Sie von der gesetzlichen Erbfolge abweichen, bestimmte Personen begünstigen oder klare Verhältnisse schaffen möchten. Es ist ein zentrales Instrument zur Streitvermeidung.

Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?

Der Pflichtteil ist ein gesetzlich festgelegter Mindestanteil am Erbe, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht – etwa Kindern oder Ehegatten. Er kann nicht vollständig entzogen werden, wohl aber reduziert oder durch Vereinbarungen geregelt werden.

Kann ich mein Vermögen schon zu Lebzeiten übertragen?

Ja, das ist im Rahmen von Schenkungen oder Übergabeverträgen möglich. Dabei sind erbrechtliche, steuerliche und haftungsrechtliche Fragen zu berücksichtigen. Eine frühzeitige Planung schafft Klarheit und Sicherheit.

Was ist ein Erbverzicht und wann ist er sinnvoll?

Ein Erbverzicht ist eine vertragliche Vereinbarung, mit der ein potenzieller Erbe freiwillig auf seinen künftigen Erbanspruch verzichtet – etwa gegen Abfindung. Das kann Konflikte vermeiden und die Nachlassregelung vereinfachen.

Wann sollte man ein Testament oder eine Nachfolgeregelung überprüfen lassen?

Bei familiären Veränderungen (z. B. Scheidung, Geburt, Patchwork-Konstellationen), größeren Vermögensänderungen oder rechtlichen Neuerungen empfiehlt sich eine regelmäßige Überprüfung. So bleiben Ihre Regelungen wirksam und aktuell.

Sie möchten Ihre Nachfolge klar regeln oder benötigen Unterstützung im Erbrecht? Ich begleite Sie persönlich, rechtssicher und mit dem nötigen Einfühlungsvermögen. Vereinbaren Sie jetzt ein Erstgespräch!